Keine zusätzlichen Lohnnebenkosten
Ihrem Unternehmen entstehen neben der Beitragszahlung keine zusätzlichen Lohnnebenkosten. Die Beiträge können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei in die Pensionskasse eingezahlt werden. Im Jahr 2005 können das bis zu 2.496 Euro sein, (auch in den neuen Bundesländern). Gemäß dem Alterseinkünftegesetz (AlTEinKG) können ab 2005 zusätzlich noch 1.800 Euro aufgewendet werden. Dieser Betrag ist allerdings sozialversicherungspflichtig.
Beiträge sind Betriebsausgaben
Ihre Beiträge an die Pensionskasse sind wie Gehaltszahlungen Betriebsausgaben und mindern die ertragsabhängigen Steuern.
Besonders flexible Beitragszahlung
Je nach gewünschtem Produkt können Sie mit der Pensionskasse sowohl Regelbeiträge als auch Einmalbeträge vereinbaren. Diese besonders variable Beitragszahlungsmöglichkeit berücksichtigt die individuellen Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen. Auch die optimale Umsetzung von tarifvertraglichen Regelungen ist durch die flexible Beitragszahlungsmöglichkeit garantiert.
Keine Bilanzierung
Eine Verbindlichkeit in der Bilanz ist nicht auszuweisen. Ihre Bilanz wird durch das Versorgungsversprechen also nicht berührt. Auch für nicht bilanzierende Unternehmen ist die betriebliche Altersversorgung über die Pensionskasse möglich.
Steuervorteile auch für Ihre Mitarbeiter
Die Beiträge, die Ihr Unternehmen an die Pensionskasse zahlt, sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Ihre Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Die Regelung gemäß EltEinkG gilt hier entsprechend. Erst bei Eintritt des Versorgungsfalles ist die Rente durch den Mitarbeiter zu versteuern. Die Steuerbelastung ist im Rentenalter jedoch in aller Regel deutlich geringer als in der aktiven Beschäftigungszeit.
Versorgung auch für mitarbeitende Familienangehörige
Auch Ihre im Betrieb mitarbeitenden Familienangehörigen können Sie in die Versorgung mit einbeziehen.
Eine Versorgung, die sich für Ihre Mitarbeiter auszahlt
Neben Altersrenten für den Ruhestand können auch Leistungen für den Fall der Invalidität oder Hinterbliebenenleistungen vereinbart werden.
Die Höhe der versicherten Leistungen hängt natürlich davon ab, wieviel Sie aufwenden wollen und wie lange der Vertrag läuft. Auf jeden Fall sind die versicherten Leistungen garantiert. Dazu kommen noch Überschüsse, die während der Laufzeit des Vertrages von der Pensionskasse erwirtschaftet werden.